Wenn Sie sich in kieferorthopädischer Behandlung befinden, zahlen Sie in der Regel einen Eigenanteil von 20 % selbst. Dieser Anteil gehört zum Leistungsbereich Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung (GKV).
Übernimmt dentolo diesen Eigenanteil?
Nein, dentolo übernimmt diesen Eigenanteil nicht.
Der Grund: Es handelt sich hierbei um eine Leistung der GKV.
Was passiert mit dem Eigenanteil?
Sie zahlen den Eigenanteil zunächst selbst an Ihre kieferorthopädische Praxis.
Nach erfolgreichem Abschluss der Behandlung können Sie sich diesen Betrag jedoch von Ihrer gesetzlichen Krankenkasse zurückholen.
So erhalten Sie Ihren Eigenanteil zurück
Ihre kieferorthopädische Praxis stellt Ihnen nach Abschluss der Behandlung eine Bestätigung aus.
Diese reichen Sie zusammen mit Ihren Rechnungen bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse ein.
Die GKV erstattet Ihnen anschließend den gezahlten Eigenanteil.
Wichtig für Sie
Rechnungen für den Eigenanteil müssen nicht bei dentolo eingereicht werden
Eine Erstattung erfolgt ausschließlich über Ihre gesetzliche Krankenkasse
Weitere Details finden Sie in Abschnitt 3.1 Ihrer Allgemeinen Versicherungsbedingungen.