Hallo, wie können wir Ihnen behilflich sein?

Erstattung des Eigenanteils bei kieferorthopädischen Behandlungen

Wenn Sie sich in kieferorthopädischer Behandlung befinden, zahlen Sie in der Regel einen Eigenanteil von 20 % selbst. Dieser Anteil gehört zum Leistungsbereich Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung (GKV).

Übernimmt dentolo diesen Eigenanteil?

Nein, dentolo übernimmt diesen Eigenanteil nicht.
Der Grund: Es handelt sich hierbei um eine Leistung der GKV.

Was passiert mit dem Eigenanteil?

Sie zahlen den Eigenanteil zunächst selbst an Ihre kieferorthopädische Praxis.

Nach erfolgreichem Abschluss der Behandlung können Sie sich diesen Betrag jedoch von Ihrer gesetzlichen Krankenkasse zurückholen.

So erhalten Sie Ihren Eigenanteil zurück

  1. Ihre kieferorthopädische Praxis stellt Ihnen nach Abschluss der Behandlung eine Bestätigung aus.

  2. Diese reichen Sie zusammen mit Ihren Rechnungen bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse ein.

  3. Die GKV erstattet Ihnen anschließend den gezahlten Eigenanteil.

Wichtig für Sie

  • Rechnungen für den Eigenanteil müssen nicht bei dentolo eingereicht werden

  • Eine Erstattung erfolgt ausschließlich über Ihre gesetzliche Krankenkasse

Weitere Details finden Sie in Abschnitt 3.1 Ihrer Allgemeinen Versicherungsbedingungen.

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