Hallo, wie können wir Ihnen behilflich sein?

Erstattung des Eigenanteils bei kieferorthopädischen Behandlungen

Bei kieferorthopädischen Behandlungen übernimmt Ihre gesetzliche Krankenkasse (GKV) den Großteil der Kosten. Einen kleinen Teil müssen Sie jedoch zunächst selbst bezahlen– das nennt man Eigenanteil.
  • In der Regel übernimmt die GKV 80 % und Sie zahlen 20 % selbst
  • In manchen Fällen liegen auch 90 % bei der GKV und 10 % Eigenanteil

Übernimmt dentolo diesen Eigenanteil?

Nein, dentolo übernimmt diesen Eigenanteil nicht.
Der Grund: Es handelt sich hierbei um eine Leistung der GKV.

Was passiert mit dem Eigenanteil?

Sie zahlen den Eigenanteil zunächst selbst an Ihre kieferorthopädische Praxis.

Wichtig: Das Geld ist nicht verloren. Nach erfolgreichem Abschluss der Behandlung können Sie sich diesen Betrag von Ihrer gesetzlichen Krankenkasse zurückholen.

So erhalten Sie Ihren Eigenanteil zurück

  1. Nach Abschluss der Behandlung erhalten Sie eine Bestätigung von Ihrer kieferorthopädischen Praxis.
  2. Diese reichen Sie zusammen mit den Rechnungen bei Ihrer Krankenkasse ein.
  3. Ihre Krankenkasse zahlt Ihnen den Eigenanteil zurück. 

Wichtig für Sie

  • Rechnungen für den Eigenanteil von 10% bzw. 20% müssen nicht bei dentolo eingereicht werden

  • Eine Erstattung erfolgt ausschließlich über Ihre gesetzliche Krankenkasse

Weitere Details finden Sie in Abschnitt 3.1 Ihrer Allgemeinen Versicherungsbedingungen.

War dieser Beitrag hilfreich?

Haben Sie Fragen? Anfrage einreichen