Kurz gesagt: Die sogenannte Regelversorgung gibt vor, welchen Festzuschuss Sie von Ihrer Gesetzlichen Krankenkasse (GKV) für eine bestimmte Therapiemaßnahme erwarten können.
Dieser Festzuschuss ist gesetzlich für bestimmte Befunde festgelegt. Für jeden Befund hat das oberste Beschlussgremium von Krankenkassen, Ärzten und Zahnärzten festgelegt, was die Regelversorgung ist. Jedem Befund ist dabei eine entsprechende Standardbehandlung zugeordnet, die wiederum die Höhe des Festzuschusses bestimmt. Diese muss laut Sozialgesetzbuch ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein. Allgemein kann man sagen, dass der Festzuschuss rund die Hälfte der Kosten durch eine Regelversorgung abdeckt.
Beispiel:
Möchten Sie mehr als nur eine Standardtherapie erhalten, bspw. die keramische Verblendung einer Metall-Krone, liegt diese zusätzliche Leistung (keramische Verblendung) außerhalb der Regelversorgung. Der Zahnarzt rechnet dann die Verblendung privat ab und Sie tragen die Zusatzkosten.