Was muss bei den Monatsbeiträgen beachtet werden?
Um eine fristgerechte und zuverlässige Erstattung Ihrer Behandlungen zu garantieren, werden die Monatsbeiträge per Lastschriftverfahren eingezogen.
Sie können dabei frei darüber entscheiden, ob die Abbuchung zum Monatsanfang oder zur Monatsmitte erfolgen soll.
Eine Selbstüberweisung der Beiträge ist nicht möglich. Mehr dazu finden Sie hier.
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