Hallo, wie können wir Ihnen behilflich sein?

Sind Narkose-Leistungen ebenfalls im Versicherungsschutz enthalten?

Ja, wir ersetzen die erstattungsfähigen Aufwendungen für erweiterte Maßnahmen zur Schmerzausschaltung in gleichem Umfang wie die zugrundeliegende Maßnahme zu dem festgesetzten Prozentsatz des gewählten Tarifs.

Zu den erstattungsfähigen erweiterten Maßnahmen zur Schmerzaus­schaltung zählen beispielsweise: 

  • Akupunktur
  • Hypnose
  • Vollnarkose
  • Lachgas-Sedierung oder
  • Analgo-Sedierung (Dämmerschlaf)

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