Ja, wir ersetzen die erstattungsfähigen Aufwendungen für erweiterte Maßnahmen zur Schmerzausschaltung in gleichem Umfang wie die zugrundeliegende Maßnahme zu dem festgesetzten Prozentsatz des gewählten Tarifs.
Zu den erstattungsfähigen erweiterten Maßnahmen zur Schmerzausschaltung zählen beispielsweise:
- Akupunktur
- Hypnose
- Vollnarkose
- Lachgas-Sedierung oder
- Analgo-Sedierung (Dämmerschlaf)