Besteht die Möglichkeit, meine Versicherungszeit aus vorheriger Zahnzusatzversicherung mit anzurechnen?
Wenn Sie aktuell bereits eine Zahnzusatzversicherung haben, belohnen wir Ihre Vorsorge mit einer kompletten Anrechnung Ihrer bisherigen Vertragszeit und versichern Sie direkt mit höherer - bis hin zu unbegrenzter - Kostenübernahme.
Besteht für Sie bis zum Versicherungsbeginn nahtlos eine Vorversicherung bei einem anderen privaten Krankenversicherungsunternehmen mit mindestens der gleichen Erstattungshöhe für zahnersetzende Maßnahmen, so wird die ununterbrochene Versicherungsdauer beim anderen privaten Krankenversicherungs-unternehmen, also die Vorversicherungszeit, auf die Leistungsbegrenzung des vereinbarten Tarifes angerechnet.
Kurzum: Dabei werden Sie so gestellt, als hätten Sie die Vorversicherungszeit bezüglich der Zahnstaffel bereits durchlaufen.
Weitere hilfreiche Artikel, die Sie zu diesem Thema interessieren könnten:
Zu wann Sie eine Versicherung bei dentolo abschließen können, erfahren Sie hier.
Um sich umfassend über Ihre Möglichkeiten mit einem dentolo Versicherungsschutz beraten zu lassen, empfehlen wir Ihnen ein individuelles Beratungsgespräch mit einem unserer Versicherungsexperten. Vereinbaren Sie hier einen Beratungstermin. Hier haben Sie Gelegenheit, über alle Fragen Ihrerseits ausführlich aufgeklärt zu werden.
Kommentare
0 Kommentare
Zu diesem Beitrag können keine Kommentare hinterlassen werden.