Ja! Wenn Sie aktuell bereits eine Zahnzusatzversicherung haben, belohnen wir Ihre Vorsorge mit einer kompletten Anrechnung Ihrer bisherigen Vertragszeit
Besteht für Sie bis zum Versicherungsbeginn nahtlos eine Vorversicherung bei einem anderen privaten Krankenversicherungsunternehmen mit mindestens der gleichen Erstattungshöhe für zahnersetzende Maßnahmen, so wird die ununterbrochene Versicherungsdauer beim anderen privaten Krankenversicherungsunternehmen, also die Vorversicherungszeit, auf die Leistungsbegrenzung des vereinbarten Tarifes angerechnet.
Kurzum: Dabei werden Sie so gestellt, als hätten Sie die Vorversicherungszeit bezüglich der Zahnstaffel bereits durchlaufen.
Lassen Sie sich von uns beraten! Vereinbaren Sie gleich hier einen Beratungstermin.