Hallo, wie können wir Ihnen behilflich sein?

Wird meine Versicherungszeit aus vorheriger Zahnzusatzversicherung mit angerechnet?

Ja! Wenn Sie aktuell bereits eine Zahnzusatzversicherung haben, belohnen wir Ihre Vorsorge mit einer kompletten Anrechnung Ihrer bisherigen Vertragszeit und versichern Sie direkt mit höherer - bis hin zu unbegrenzter - Kostenübernahme.

Besteht für Sie bis zum Versicherungsbeginn nahtlos eine Vorversicherung bei einem anderen privaten Kranken­versicherungsunternehmen mit mindestens der gleichen Erstattungs­höhe für zahnersetzende Maßnahmen, so wird die ununterbrochene Versicherungsdauer beim anderen privaten Krankenversicherungsunternehmen, also die Vorversicherungszeit, auf die Leistungsbegrenzung des vereinbarten Tarifes angerechnet.

Kurzum: Dabei werden Sie so gestellt, als hätten Sie die Vorversicherungszeit bezüglich der Zahnstaffel bereits durchlaufen.

 

Lassen Sie sich von uns beraten! Vereinbaren Sie gleich hier einen Beratungstermin.

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