Gilt der dentolo Versicherungsschutz auch für beschädigte oder fehlende Zähne?
Die erstmalige Versorgung von bereits vor Vertragsschluss erkrankten, fehlenden oder nicht dauerhaft ersetzten Zähnen ist nicht versichert.
Es werden aber alle zahnerhaltenden, zahnersetzenden sowie zahnprophylaktischen Maßnahmen, die ab Versicherungsbeginn eintreten, in der tariflich vereinbarten Höhe abgedeckt.
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