Auch bei einem Pfändungsschutzkonto (P-Konto) können Sie eine Versicherung abschließen. Wichtig ist hierbei zu beachten, dass Sie bei einem P-Konto einen Freibetrag haben, über den Sie verfügen können und wirtschaften müssen. Da Beiträge per Lastschriftverfahren eingezogen werden, ist hier auf eine ausreichende Kontodeckung zu achten.
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