Ja, Sie können sich auch im Ausland behandeln lassen.
Solange Sie bei einer deutschen Gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind, besteht weltweiter Versicherungsschutz. Allerdings bleiben wir bei Behandlungen im Ausland höchstens zu denjenigen Leistungen verpflichtet, die wir bei einer zahnärztlichen Behandlung in Deutschland zu erbringen hätten.
Welche Zahnärzte kann ich dann in Anspruch nehmen?
Im Ausland können die im jeweiligen Land zur zahnärztlichen Behandlung zugelassenen Zahnärzte in Anspruch genommen werden.