Eine Leistungsbegrenzung besteht für alle Tarife in den ersten 4 Jahren. Danach gelten die in den einzelnen Tarifen bestimmenden Versicherungsleistungen ohne Leistungsbegrenzung.
Gibt es eine verkürzte Leistungsbegrenzung?
Ja, es gibt eine verkürzte Leistungsbegrenzung. Diese tritt entweder bei einer Unfallfolge oder bei einem Wechsel vom einem anderen privaten Krankenversicherungsunternehmen zu dentolo ein.
Bei Unfall:
Bei einem Unfall herrscht keine Leistungsbegrenzung.
Bei Wechsel von einer anderen Zahnzusatzversicherung zu dentolo:
Wenn Sie von einer anderen privaten Zahnzusatzversicherung nahtlos in einen Tarif von dentolo mit mindestens der gleichen Erstattungshöhe für zahnersetzende Maßnahmen wechseln, rechen wir Ihnen die Versicherungszeit an, die Sie bei der anderen Versicherung hatten. Das heißt, wir stellen Sie so, als hätten Sie diese (Vorversicherungs-)Zeit bezüglich der Leistungsbegrenzung bereits durchlaufen. Mehr zu einem Wechsel von einer anderen Zahnzusatzversicherung zu dentolo erfahren Sie hier.