Eine Leistungsbegrenzung besteht für alle Tarife in den ersten 4 Jahren. Danach gelten die in den einzelnen Tarifen bestimmenden Versicherungsleistungen ohne Leistungsbegrenzung.
Gibt es eine verkürzte Leistungsbegrenzung?
Ja, es gibt eine verkürzte Leistungsbegrenzung. Diese tritt entweder bei einer Unfallfolge oder bei einem Wechsel vom einem privaten Krankenversicherungsunternehmen ein.
Bei Unfall:
Bei einem Unfall herrscht keine Leistungsbegrenzung.
Bei Wechsel von einer Zahnzusatzversicherung zum dentolo Zahnschutz:
Wenn Sie von einer privaten Zahnzusatzversicherung nahtlos in einen Tarif von dentolo mit mindestens der gleichen Erstattungshöhe für zahnersetzende Maßnahmen wechseln, rechnen wir Ihnen die Versicherungszeit an, die Sie bei der Versicherung hatten. Das heißt, wir stellen Sie so, als hätten Sie diese (Vorversicherungs-)Zeit bezüglich der Leistungsbegrenzung bereits durchlaufen. Mehr zu einem Wechsel von einer Zahnzusatzversicherung zum dentolo Zahnschutz erfahren Sie hier.