dentolo erstattet nach dem Kostenerstattungsprinzip. Das bedeutet, dass für eine Auszahlung eine Rechnung vorliegen muss. Wie eine solche Rechnung aussieht, erfahren Sie in diesem Artikel.
Wie sieht eine konforme Zahnarztrechnung aus?
Es gibt für alle Rechnungen sogenannte Pflichtangaben. Welche Angaben tatsächlich notiert sein müssen, gibt § 14 des Umsatzsteuergesetzes (UStG) vor. Darunter fallen die Angaben:
Rechnungssteller: Name des Zahnarztes, Adresse des Zahnarztes
Rechnungsempfänger: Ihr vollständiger Name, Ihre vollständige Adresse
Steuernummer: Steuernummer oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Zahnarztes
Rechnungsdatum: Das Erstellungsdatum der Rechnung
Rechnungsnummer: Eine vom Zahnarzt erstellte Rechnungsnummer
Leistungsübersicht: Alle Leistungen inklusive Mengen/Art und Umfang der Leistungen
Leistungsdatum: Datum der jeweiligen Leistung
Rechnungsbetrag: Gesamtbetrag (Bruttobetrag), Angabe von Vorauszahlungen
Zahlungsbedingungen: Zahlungsfristen
Musterrechnung:
Hierbei handelt es sich um eine Musterrechnung.
Dieses Format der Rechnung ist wichtig, da wir Ihnen keine Kosten erstatten können, wenn diese nicht rechnungskonform ist. Das heißt, wenn auf der Rechnung beispielsweise keine Leistungsbeschreibung ausgeschrieben wird, aus der hervorgeht, wie die Behandlung aussieht. Aus diesem Grund reichen Sie bitte nicht nur Quittungen oder Überweisungsscheine ein.
Übersicht der zahnmedizinischen Leistungen
Die Übersicht der zahnmedizinischen Leistungen ist für unsere Erstattungsprüfung zwingend notwendig. Ohne diese können wir keine Kostenerstattung berechnen. Achten Sie daher bitte auf die Lesbarkeit folgender Bestandteile: Rechnungsdatum und alle Informationen zu den erbrachten Therapiemaßnahmen.
Hinweis: Alle verwendeten Daten, Namen und Zahlen sind fiktiver Herkunft und sind aus diesem Grund zu verwenden. Es handelt sich hierbei lediglich um eine Musterrechnung.
Quelle: www.kostenfalle-zahn.de