Hallo, wie können wir Ihnen behilflich sein?

Gründe für die Ablehnung von eingereichten Unterlagen

Wir wissen: Eine Ablehnung kann frustrierend sein. Hier erfahren Sie, warum ein Erstattungsantrag mit Ihrem dentolo Zahnzusatzschutz abgelehnt werden kann – und was Sie im Zweifel tun können.

Mögliche Gründe für eine Ablehnung

1. Die Behandlung war vor Versicherungsbeginn geplant oder gestartet

Eine Erstattung ist in den Tarifen Komfort, Premium und Premium Plus grundsätzlich nur für Behandlungen möglich, die nach Versicherungsabschluss begonnen wurden. Wurde ein Heil- und Kostenplan, eine Rechnung oder ein Kostenvoranschlag bereits vor Versicherungsbeginn ausgestellt, kann das ein Hinweis darauf sein, dass die Behandlung schon geplant war – und somit nicht erstattungsfähig ist.

Beispiel:
Ihr Versicherungsschutz beginnt am 01.05.2025 Die Zahnarztpraxis stellt am 28.04.2025 einen Heil- und Kostenplan aus. Demnach ist keine Erstattung möglich.

Tipp: Für angeratene oder begonnene Behandlungen gibt es den dentolo AKUT-Schutz. Diesen können Sie abschließen, wenn Sie bereits vor Versicherungsabschluss von einem Behandlungsbedarf wissen.

2. Zähne waren bereits vor Versicherungsbeginn behandlungsbedürftig oder fehlten

Wenn im Auskunftsersuchen der behandelnden Praxis oder auf früheren Unterlagen dokumentiert wird, dass eine Zahnlücke oder ein Behandlungsbedarf vor Versicherungsbeginn bestand, kann eine Leistung bei den Tarifen Komfort, Premium oder Premium Plus ausgeschlossen sein. Das betrifft Zahnersatz wie Implantate oder Kronen, aber auch zum Beispiel Füllungen, Kiefergelenkbeschwerden und alle anderen behandlungsbedürftigen Beschwerden, die vor Vertragsbeginn bekannt waren. 

Beispiel:
Im Auskunftsersuchen steht: „Zahn 24 fehlt seit März 2023“ – der Versicherungsbeginn war im Juni 2023. Hierfür können wir leider keine Erstattung bieten, wenn Sie den Tarif Komfort, Premium oder Premium Plus abgeschlossen haben. 

Tipp: Für die Behandlung bereits fehlender oder beschädigter Zähne bieten wir den dentolo AKUT-Schutz an.

3. Die beantragte Leistung ist im Tarif nicht enthalten

Nicht alle zahnmedizinischen Leistungen sind in jedem Tarif enthalten. 

Beispiel: Medizinisch notwendige kieferorthopädische Maßnahmen sind nur in den Tarifen Premium und Premium Plus enthalten, nicht aber im Komfort-Tarif oder in der AKUT-Soforthilfe. Haben Sie den Komfort-Tarif abgeschlossen und möchten sich eine kieferorthopädische Behandlung erstatten lassen, ist das nicht möglich. 

Tipp: Die Leistungen aller Tarife können Sie jederzeit in den Vertragsunterlagen (hier klicken) nachlesen. Alternativ finden Sie die genauen Leistungen Ihres Tarifs auch in Ihrem Versicherungsschein. Dieser ist in Ihrem Kundenkonto (hier klicken) für Sie hinterlegt.

4. Ihr jährliches Leistungsbudget ist ausgeschöpft

Je nach Tarif steht Ihnen pro Jahr ein bestimmtes Budget zur Verfügung. Es ist möglich, dass Sie eine Erstattungbeantragen, obwohl Ihr Budget bereits ausgeschöpft ist. Das Budget gilt jeweils pro Versicherungs- nicht pro Kalenderjahr. 

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Beispiel: Sie haben den Premium-Tarif abgeschlossen und sind im 2. Versicherungsjahr. Somit steht Ihnen ein Budget von 2.200€ in den ersten beiden Jahren zusammen zu. Im ersten Jahr hatten Sie keinen Leistungsfall, aber im zweiten Versicherungsjahr benötigten Sie ein Implantat mit Krone, wofür wir Ihnen einen Betrag von 2.000€ erstattet haben. Danach haben wir noch eine größere Wurzelbehandlung 200€ für Sie übernommen. Daher können wir leider für das laufende zweite Versicherungsjahr keine weiteren Kosten übernehmen. 

Tipp: Die Leistungsstaffel sowie die Budgetgrenzen können Sie auch jederzeit in Ihrem Kundenkonto nachlesen. 

Was tun bei einer Ablehnung?

  • Dokumente prüfen: Haben Sie sichergestellt, dass alle Belege nach Versicherungsabschluss datiert sind?

     
  • Tarifleistungen vergleichen: Ist die eingereichte Maßnahme in Ihrem Tarif enthalten?

     
  • Bei Unsicherheit: Kontaktieren Sie unser Serviceteam – wir helfen gern weiter! So erreichen Sie uns.

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