Ist es möglich, sich bei geplanter oder laufender Behandlung zu versichern?
Ja, mit dem Zusatzmodul Akutschutz.
Wir wissen, dass große Zahnbehandlungen meistens überraschend eintreten können. Daher haben wir ein spezielles Zusatzmodul entwickelt, welches die oftmals hohe finanzielle Belastung auffängt. Bei bereits vor Vertragsschluss laufenden oder angeratenen Behandlungen, fehlenden oder beschädigten Zähnen, kann der Tarif Komfort mit dem Akutschutz Modul ergänzt werden. Der Akutschutz sichert Sie also ab, auch wenn es schon zu spät ist. Hier mehr zum Akutschutz.
Beachten Sie jedoch dabei, dass bereits abgeschlossene Behandlungen, also bereits in Rechnung gestellte Behandlungen rückwirkend nicht mehr versichert werden können.
Was ist der Unterschied zwischen dem Akutschutz-Modul und dem Tarif?
Der Akutschutz sichert auch bereits vor Vertragsschluss bestehende Schäden, begonnene oder angeratene Behandlungen ab. Unsere Vorsorgetarife allein, also Tarif Komfort, Premium und Premium Plus, ersetzen keine Aufwendungen für Behandlungsmaßnahmen, deren Notwendigkeit bereits vor dem Vertragsschluss bekannt ist. Für geplante und laufende Behandlungen können hier keine Erstattung übernommen werden. (Ziff. 6 AVB)
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