Hallo, wie können wir Ihnen behilflich sein?

Welche Behandlungen werden nicht erstattet?

Mit einem Versicherungsschutz über dentolo sind alle wichtigen zahnmedizinischen Behandlungsmaßnahmen abgedeckt. Leistungen, die nicht als medizinisch notwendig eingestuft werden, sind jedoch nicht gedeckt. Dazu zählen beispielsweise ästhetische Maßnahmen (Bleachings, Veneers etc.). 

Schäden, die bereits vor Versicherungsbeginn bekannt waren, werden von unseren Vorsorgetarifen nicht getragen. Dies gilt auch für vor Vertragsschluss fehlende und nicht dauerhaft ersetzte Zähne. Bereits bestehende Schäden sichert das die AKUT-Soforthilfe ab. Mehr zum Zahnschutz AKUT erfahren Sie hier.

 

Eine zusätzliche Absicherung von kieferorthopädischen Maßnahmen erhalten Sie in den Tarifen Premium und Premium Plus

Um zu sehen, welche Behandlungen wir erstatten, klicken Sie bitte hier.

 

 

 

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