Unterlagen, wie Heil- und Kostenpläne oder Rechnungen, einreichen geht ganz einfach online in Ihrem Kundenkonto unter dem Reiter "Kostenerstattungen".
Was muss ich einreichen?
Für eine Erstattung brauchen wir auf jeden Fall die Rechnung Ihres behandelnden Zahnarztes inklusive aller Anlagen. Wir empfehlen Ihnen, immer auch vorab einen Heil- und Kostenplan einzureichen. Wann Sie dazu sogar verpflichtet sind, erfahren Sie hier. Wie ein Heil- und Kostenplan aussieht und welche Rolle er im Erstattungsprozess spielt, erfahren Sie hier.
Als Grundsatz gilt: Reichen Sie am besten immer alle Unterlagen ein, die Sie von Ihrem Zahnarzt erhalten. Dadurch sparen Sie sich und uns Zeit und vermeiden eventuelle Rückfragen.
Muss ich die Originalrechnung einreichen?
Für eine schnelle Bearbeitung reicht uns in aller Regel eine Kopie der Rechnung. Dennoch kann es in Einzelfällen vorkommen, dass wir die Originalrechnung benötigen. In solchen Fällen werden wir Sie allerdings gesondert darauf hinweisen.
Was passiert, wenn ich meine Rechnung verloren habe?
In so einem Fall fragen Sie einfach bei Ihrer Zahnarztpraxis nach einer Kopie. Ohne eine Rechnung ist es uns leider nicht möglich, eine Erstattung zu leisten.
Für den Fall, dass Sie Probleme beim Einreichen Ihrer Unterlagen haben, haben wir Ihnen hier eine Anleitung zusammengestellt.
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