Als Grundsatz gilt: Wenn Sie vom Zahnarzt einen Heil- und Kostenplan erhalten, empfehlen wir Ihnen, diesen immer und zeitnah einzureichen. Dadurch wissen Sie ganz genau, mit wie viel Erstattung Sie rechnen können.
Bei kleinen Behandlungen wie einer Professionellen Zahnreinigung (PZR), für die Sie normalerweise einen Kostenvoranschlag erhalten oder bei einer Füllungstherapie, für welche Sie eine Mehrkostenvereinbarung bekommen, reicht es, wenn Sie die Rechnung einreichen.
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