Wann sollten Sie den Heil- und Kostenplan bei dentolo einreichen?
Welche erforderlichen Unterlagen Sie einreichen müssen, hängt von der Art und vom Umfang der Behandlung ab.
Als Grundsatz gilt: Wenn Sie vom Zahnarzt einen Heil- und Kostenplan erhalten, empfehlen wir Ihnen immer diesen einzureichen. Dadurch wissen Sie ganz genau, mit wie viel Erstattung Sie rechnen können.
Bei kleinen Behandlungen wie einer Professionellen Zahnreinigung (PZR), für die Sie normalerweise einen Kostenvoranschlag erhalten oder bei einer Füllungstherapie, für welche Sie eine Mehrkostenvereinbarung bekommen, reicht es, wenn Sie die Rechnung einreichen.
Reiche ich den Heil- und Kostenplan zuerst bei dentolo oder zuerst bei meiner Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ein?
Den Heil- und Kostenplan reichen Sie am besten erst bei Ihrer Gesetzlichen Krankenkasse ein. Diese bestätigt Ihnen verbindlich, welchen Zuschuss Sie von der Krankenkasse erhalten. Erst nach der Prüfung durch die Gesetzliche Krankenkasse können wir aktiv werden. Unsere Erstattung basiert schlussendlich auf dem Gesamtbetrag der Rechnung.
Wann muss ich verpflichtend einen Heil- und Kostenplan oder Kostenvoranschlag einreichen?
Sobald die Behandlung teurer als 1.000 € ist oder implantologische Leistungen enthält, sind Sie verpflichtet, vorab einen Heil- und Kostenplan oder Kostenvoranschlag einzureichen.
Was passiert, wenn ich keinen Heil- und Kostenplan oder Kostenvoranschlag einreiche?
Wenn Sie keinen Heil- und Kostenplan eingereicht haben, obwohl eine der oben genannten Kriterien zutrifft, erhalten Sie maximal zwei Drittel der eigentlich möglichen Erstattung.
Wissenswerte Artikel, die Sie außerdem interessieren könnten:
Kommentare
0 Kommentare
Zu diesem Beitrag können keine Kommentare hinterlassen werden.