Hallo, wie können wir Ihnen behilflich sein?

Wie viel Sofortzuschuss erhalte ich beim Zahnschutz AKUT?

Wie viel Geld steht mir zur Verfügung?

Sie erhalten beim Zahnschutz AKUT ab Tag 1 einen anfänglichen Sofortzuschuss bis zu einer Höhe von 750€. Im zweiten Jahr stehen Ihnen weitere 750€ zur Verfügung.

 

Was passiert mit dem Budget, wenn ich im ersten Jahr keine Leistung in Anspruch nehme?

Das nicht verwendete Budget aus dem ersten Versicherungsjahr wird automatisch mit in das zweite Versicherungsjahr genommen. Das heißt, sollten Sie im ersten Jahr von dem Budget kein Gebrauch machen, können Sie das Budget im 2. Jahr für Ihre Wunschbehandlung verwenden.

 

Beispiel:

Sie haben vor, sich einen bereits beschädigten oder fehlenden Zahn durch ein Implantat ersetzen zu lassen und haben sich dazu bereits vor Versicherungsbeginn beraten lassen und einen Kostenplan erhalten. Wenn Sie uns nun zu der Behandlung die Rechnung zuschicken, leisten wir direkt im ersten Versicherungsjahr bis zu 750 €.

Beachten Sie dazu, dass der Heil-und Kostenplan beziehungsweise Kostenvoranschlag bis zu 6 Monate vor Versicherungsbeginn erstellt worden sein kann, die Rechnung muss jedoch ein Erstellungsdatum nach Versicherungsbeginn haben muss. Gemeint ist, die Behandlung darf noch nicht abgeschlossen, also bereits in Rechnung gestellt worden sein.

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