Sobald Ihr Vertrag aktiviert und der Erstbeitrag bezahlt wurde, haben Sie ohne Wartezeit Anspruch auf den Sofortzuschuss. Das heißt, Sie können ohne vorherige Einzahlung von der Versicherung profitieren.
Übrigens: Der Sofortzuschuss, der Ihnen ab dem ersten Versicherungstag zur Verfügung steht, gleicht dem Betrag, der gemäß dem gewählten Tarif im ersten Versicherungsjahr maximal ausgezahlt werden kann.
Informationen dazu, wie viel Sofortzuschuss Sie beim Zahnschutz AKUT wann bekommen, finden Sie hier. Weitere Informationen zum Zahnschutz AKUT und der Soforthilfe erhalten Sie hier.
Weitere nützliche Artikel, die Sie zu diesem Thema interessieren könnten:
- Worauf Sie bei der Einreichung des Heil- und Kostenplans achten sollten und welche Unterlagen wir zur Erstattung benötigen, erfahren Sie hier.
- Sämtliche Dokumente, die Ihre Zahnbehandlung betreffen, können Sie im Kundenkonto hochladen. Hier gelangen Sie zur Anmeldung zu Ihrem Kundenkonto.