Eine Zahnzusatzversicherung funktioniert nach dem Kostenerstattungsprinzip. Das bedeutet, dass Sie die Rechnung direkt an den Zahnarzt bezahlen und wir Ihnen die Kosten entsprechend auf Ihr Konto zurückerstatten.
Wie Sie eine Zahnarztrechnung bezahlen können, handhabt jede Zahnarztpraxis unterschiedlich.
In der Regel erhalten Sie bei allen größeren Behandlungen eine Rechnung mit entsprechendem Zahlungsziel. Reichen Sie die Rechnung zeitnah ein, erstatten wir Ihnen die Summe, bevor sie fällig ist.
Bei kleineren Behandlungen ist es üblich, dass Sie den Betrag direkt in der Praxis bezahlen. In diesen Fällen erhalten Sie den Betrag von uns ganz normal erstattet.
Bitte beachten Sie, dass es in Ihrer Verantwortung liegt, die Rechnung gegenüber dem Zahnarzt zu begleichen. Sollten aufgrund einer verzögerten Einreichung oder durch Rückfragen bei der Prüfung Mahnkosten anfallen, so können wir Ihnen diese nicht erstatten.
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Wie Sie Rechnungen zur Erstattung einreichen können, zeigen wir Ihnen hier.