Für eine erfolgreiche Kostenübernahme benötigen wir einen Heil- und Kostenplan Ihres Zahnarztes bei umfangreicheren Behandlungen, sowie die Rechnung der Behandlung. Bei professionellen Zahnreinigungen, z.B., reicht die Rechnung aus.
Wichtig ist, dass wir den Heil- und Kostenplan rechtzeitig vor Beginn der Behandlung erhalten. Anschließend informieren wir Sie über die voraussichtliche Erstattung.
Der Heil- und Kostenplan
Der Heil- und Kostenplan besteht aus zwei Teilen - einem für die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) und einem Kostenvoranschlag oder eine Mehrkostenvereinbarung. Zuerst reichen Sie den für die GKV bei dieser ein. Nach der Prüfung wird die GKV in der Regel ihre Zusage geben. Diese Zusage, den genehmigten Heil- und Kostenplan der GKV und den Kostenvoranschlag oder die private Mehrkostenvereinbarung reichen Sie dann ganz einfach bei uns ein. Dies können Sie bequem in Ihrem Kundenkonto hochladen.
Lassen Sie dann die Behandlung durchführen, reichen Sie einfach die Rechnungen ein und Sie erhalten Ihr Geld. Die Kosten für den Heil- und Kostenplan trägt in der Regel die GKV. Tut sie das nicht oder nur teilweise, erstatten wir dir den Rest.
Kommentare
0 Kommentare
Zu diesem Beitrag können keine Kommentare hinterlassen werden.