Was muss ich beachten, damit dentolo mir die Kosten erstattet?
Wir empfehlen Ihnen, bei umfangreicheren Behandlungen den Zahnarzt nach einem Heil- und Kostenplan zu fragen. Darin legt der Zahnarzt fest, welche Behandlung der Zahnarzt zu welchen Kosten plant.
Dieser Heil- und Kostenplan besteht aus zwei Teilen - einem für die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) und einem Kostenvoranschlag oder eine Mehrkostenvereinbarung. Zuerst reichen Sie den für die GKV bei dieser ein. Nach der Prüfung wird die GKV in der Regel ihre Zusage geben. Diese Zusage, den genehmigten Heil- und Kostenplan der GKV und den Kostenvoranschlag oder die private Mehrkostenvereinbarung reichen Sie dann ganz einfach bei uns ein. Dies können Sie bequem in Ihrem Kundenkonto oder per Fax (030 398 200 570) einreichen.
Kurzum, bitte reichen Sie uns alle Unterlagen ein, die Sie von Ihrem behandelnden Zahnarzt erhalten haben. Wie das geht, erfahren Sie hier.
Wichtig ist, dass wir den Heil- und Kostenplan rechtzeitig vor Beginn der Behandlung erhalten. Anschließend informieren wir Sie über die voraussichtliche Erstattung.
Lassen Sie die Behandlung durchführen, reichen Sie einfach die Rechnungen ein und Sie erhalten Ihr Geld. Die Kosten für den Heil- und Kostenplan trägt in der Regel die GKV. Tut sie das nicht oder nur teilweise, erstatten wir dir den Rest.
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