Eine Deckungszusage gibt Ihnen Sicherheit darüber, welche Kosten dentolo für Ihre geplante Zahnbehandlung übernimmt.
1. Vorbereitung des Kostenvoranschlags
Ihre Zahnarztpraxis erstellt eine Gesamtplanung für die Behandlung. Diese kann aus mehreren Heil- und Kostenplänen (HKPs) sowie Therapieschritten bestehen.
2. Einreichung des Kostenvoranschlags
Sie können den Kostenvoranschlag (KVA) bei dentolo über Ihr Kundenkonto, per E-Mail oder postalisch einreichen. Die Einreichung ist nicht verpflichtend, wir raten Ihnen aber, dies spätestens bei einer geplanten Behandlungssumme ab 1.000 € zu tun.
3. Prüfung durch dentolo
Nach Eingang Ihres KVAs prüfen wir, ob die geplante Behandlung von Ihrem Tarif abgedeckt ist. Falls Informationen fehlen, fordern wir zusätzliche Unterlagen an, z. B.:
- Ein Auskunftsersuchen*, das Ihre behandelnde Praxis ausfüllt
- Eine Patientenakte mit relevanten zahnmedizinischen Befunden
Wir prüfen außerdem, ob der eingereichte Fall in Zusammenhang mit früheren Leistungsfällen steht.
4. Fehlende Unterlagen
Falls noch Unterlagen fehlen oder wir weitere Informationen benötigen, informieren wir Sie. Diese können Sie dann bequem über Ihr Kundenkonto hochladen oder uns per E-Mail zusenden.
5. Erstellung der Deckungszusage
Nach erfolgreicher Prüfung erhalten Sie eine schriftliche Deckungszusage in Ihrem Kundenkonto. Zusätzlich informieren wir Sie per E-Mail über die erteilte Zusage.
6. Information der Zahnarztpraxis
Bitte beachten Sie: dentolo kommuniziert nicht direkt mit Zahnarztpraxen. Sie sollten Ihre Praxis selbst über die Deckungszusage informieren, damit die Behandlung wie geplant durchgeführt werden kann.
7. Beginn der Behandlung
Sobald die Deckungszusage vorliegt, kann Ihre Behandlung gemäß den vereinbarten Leistungen beginnen.
8. Abrechnung nach der Behandlung
Nach Abschluss der Behandlung stellt Ihre Zahnarztpraxis eine Rechnung aus. Diese reichen Sie einfach über Ihr Kundenkonto bei dentolo ein, um die Erstattung gemäß Ihrer Tarifleistungen zu erhalten.
Wichtige Hinweise zur Deckungszusage
✔ Frühzeitige Einreichung lohnt sich: So erhalten Sie rechtzeitig Klarheit über Ihre Erstattung.
✔ Keine direkte Kommunikation von dentolo mit Zahnarztpraxen: Sie müssen Ihre Praxis selbst kontaktieren.
✔ Deckungszusage ist keine Rechnungsübernahme: Die tatsächliche Erstattung erfolgt erst nach gebührenrechtlicher Prüfung der finalen Rechnung.
✔ Kostenübernahme bis zum 3,5-fachen Satz: dentolo erstattet Behandlungskosten gemäß der GOZ bis zu einem Faktor von 3,5.**
Haben Sie noch Fragen? Unser Kundenservice hilft Ihnen gerne weiter! So erreichen Sie uns.
*Ein Auskunftsersuchen ist ein Dokument von uns, das Ihr:e Zahnärzt:in oder Kieferorthopäd:in ausfüllen muss. Wir bitten Sie, Ihre:n Zahnärzt:in oder Kieferorthopäd:in unser Auskunftsersuchen ausfüllen zu lassen, um relevante medizinische Informationen zur Behandlung oder Diagnose zu erhalten, die für die Bearbeitung eines bestimmten Leistungsanspruchs notwendig sind.
** Bei dentolo werden Behandlungskosten bis zu einem Steigerungsfaktor von 3,5 gemäß der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) übernommen. Liegt der Faktor über 3,5, ist Ihre Zahnärztin oder Ihr Zahnarzt verpflichtet, Sie vorab zu informieren und Ihr Einverständnis einzuholen. Mehr Informationen und eine Beispielrechnung finden Sie hier.