Hallo, wie können wir Ihnen behilflich sein?

Was bedeutet der Faktor auf meiner Zahnarztrechnung?

Hinweis: dentolo übernimmt den Kostenanteil für einen Faktor von bis zu 3,5.

Der Faktor auf Ihrer Zahnarztrechnung ist eine Zahl, die der Zahnarzt oder die Zahnärztin verwendet, um die Grundkosten einer zahnärztlichen Leistung anzupassen. Diese Grundkosten sind in der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) festgelegt und werden in Punkten angegeben. Diese Punkte werden mit dem jeweils durch den Zahnarzt oder die Zahnärztin gewählten Faktor multipliziert, um den endgültigen Preis für die Behandlung zu berechnen. Der Faktor kann je nach Aufwand und Komplexität der Behandlung variieren und liegt in der Regel zwischen 1,0 und 3,5, wobei üblicherweise der Faktor 2,3 angewandt wird. Bei besonders aufwändigen Behandlungen etwa kann der Faktor auch bei über 3,5 liegen.

Wenn der Faktor über 3,5 liegt, ist Ihre Zahnärzt:in verpflichtet, Sie vorab darüber zu informieren und Ihr Einverständnis einzuholen. Falls Sie also einen Kostenvoranschlag erhalten, ist es ratsam, insbesondere die Faktoren zu prüfen.

dentolo übernimmt den Kostenanteil für einen Faktor von bis zu 3,5.

 

Beispielrechnung

Nehmen wir an, Sie haben den Premium-Tarif abgeschlossen und gehen zu einer bestimmten Behandlung in eine Praxis, die nicht zum dentolo Zahnarztnetzwerk gehört. Sie sind bereits seit 2019 über dentolo versichert und hatten im laufenden Versicherungsjahr noch keine weiteren Behandlungen außer einer professionellen Zahnreinigung (PZR) für 110€. Der Großteil Ihres Budgets steht Ihnen also noch zur Verfügung. 

Die GOZ gibt die Kosten in Punkten an und legt auch die Anzahl an Punkten für eine Behandlung fest. 1 Punkt entspricht 1 €. Zur besseren Verständlichkeit halten wir die Beispielrechnung in €.

  1. Grundkosten: Laut GOZ kostet die Behandlung 1000 Punkte, also 1000€.

  2. Faktor: Ihr Zahnarzt oder Ihre Zahnärztin wählt den Faktor 2,3. Das bedeutet, dass die Behandlung durchschnittlich aufwändig war.

  3. Endpreis: Die Rechnung lautet: 1000 Punkte x 2,3 = 2300 Punkte, also 2300€. 

  4. Prozentanteil: Da Sie bei einem Zahnarzt außerhalb unseres Netzwerks waren, rechnen wir die Rechnungssumme auf 90% runter. Das sind 2070€. 

  5. Übernahme durch die gesetzliche Krankenversicherung (GKV): In unserem Beispiel übernimmt die GKV 60% der Gesamtkosten. 60% von 2300 € sind 1380 €.

  6. Restbetrag nach Übernahme durch die GKV: 2070 € - 1380 € = 690€.

  7. Übernahme durch dentolo: dentolo übernimmt 690€ der Gesamtrechnung.

  8. Selbstbeteiligung: Für Sie ergibt sich eine Selbstbeteiligung von 230€.

In unserer Beispielrechnung übernimmt dentolo also nach der Übernahme durch die GKV 690€ der Behandlungskosten. Für Sie ergibt sich demnach bei einem Endpreis von 2300€ eine Selbstbeteiligung von 230€. 

Findet die Behandlung in einer Praxis des dentolo Zahnarztnetzwerk statt, übernimmt dentolo im oben beschriebenen Fall 920€ und es ergibt sich keine Selbstbeteiligung für Sie. 

 

Der Faktor ist über 3,5

Wie bereits erwähnt, kann es bei besonders aufwändigen Behandlungen vorkommen, dass der Faktor bei über 3,5 liegt. Auch für diesen Fall stellen wir Ihnen gern ein fiktives Beispiel bereit. 

  1. Grundkosten: Laut GOZ kostet die Behandlung 1000 Punkte, also 1000 €.
  2. Faktor: Ihr Zahnarzt oder Ihre Zahnärztin wählt den Faktor 4,0, weil die Behandlung überdurchschnittlich aufwändig war und hat Sie vorab darüber informiert.
  3. Endpreis: Die Rechnung lautet: 1000 Punkte x 4,0 = 4000 Punkte, also 4000 €.
  4. Prozentanteil: Da Sie bei einem Zahnarzt außerhalb unseres Netzwerks waren, rechnen wir die Rechnungssumme auf 90 % runter. Das sind 3600 €.
  5. Übernahme durch die gesetzliche Krankenversicherung (GKV): In unserem Beispiel übernimmt die GKV 60 % der Gesamtkosten. 60 % von 4000 € sind 2400 €.
  6. Restbetrag nach Übernahme durch die GKV: 3600 € – 2400 € = 1200 €.
  7. Übernahme durch dentolo: dentolo übernimmt im Rahmen des Vertrags maximal 1000 Punkte x 3,5 = 3500 €. 90 % davon entsprechen 3150 €.
    Abzüglich der GKV-Leistung (2400 €) ergibt sich ein Betrag von 750 €, den dentolo übernimmt.
  8. Selbstbeteiligung: 4000 € – 2400 € (GKV) – 750 € (dentolo) = 850 € Selbstbeteiligung.

In unserer Beispielrechnung übernimmt dentolo also nach der Übernahme durch die GKV 750 € der Behandlungskosten. Für Sie ergibt sich demnach bei einem Endpreis von 4000 € eine Selbstbeteiligung von 850 €.

 

Im dentolo Zahnarztnetzwerk

Findet die Behandlung in einer Praxis des dentolo Zahnarztnetzwerks statt, gelten dieselben tariflichen Leistungsgrenzen. Das bedeutet: Auch hier übernimmt dentolo die Kosten bis zum maximal erstattungsfähigen Faktor von 3,5, abzüglich der gesetzlichen Krankenversicherung.

Die Behandlung kostet auch hier 1000 Punkte x Faktor 4,0 = 4000 €.
Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt 60 %, also 2400 €.

dentolo kann maximal 1000 Punkte x 3,5 = 3500 € erstatten.
Abzüglich der GKV-Leistung (2400 €) ergibt sich eine Erstattung von 1100 € durch dentolo.

Selbstbeteiligung: 4000 € – 2400 € (GKV) – 1100 € (dentolo) = 500 € Selbstbeteiligung.

In diesem Beispiel ergibt sich also auch im Netzwerk eine Selbstbeteiligung von 500 €, weil der gewählte Steigerungssatz über der tariflichen Leistungsgrenze liegt.

 

Hinweis: Alle Beispielrechnungen sind frei erfunden und dient lediglich zur Darstellung der Rechnung.

 

Bei weiteren Fragen hierzu, wenden Sie sich gerne an uns.

 

Weitere informative Artikel, die diesbezüglich für Sie interessant sein könnten:

Erfahren Sie hier mehr über Ihre Erstattungssumme.

Hier können Sie nachlesen, warum Ihre Unterlagen möglicherweise abgelehnt wurden.

Falls sich Ihre Erstattungszusage verzögert, erfahren Sie hier, woran das liegen könnte.

 

War dieser Beitrag hilfreich?

Haben Sie Fragen? Anfrage einreichen