Gründe für die Verzögerung der Erstattungszusage
Welche Gründe gibt es für die Verzögerung Ihrer Erstattungszusage
- Ihr genehmigter Heil- und Kostenplan ist fehlend
- Der abgerechnete Heil- und Kostenplan wird unsererseits noch benötigt
- Ein Kostenvoranschlag liegt noch nicht vor oder ist unvollständig
- Ein Auskunftsersuchen wurde versandt
- Wir warten auf die Kopie Ihrer Patientenakte
- Wir halten Rücksprache mit Ihrer Zahnarztpraxis
- Fehlende oder unvollständige Rechnungsunterlagen
- Ihre Vertragsbestätigung ist noch ausstehend
- Sie haben noch ausstehende Prämienzahlungen (Beiträge)
- Aktuell ist kein Versicherungsschutz vorhanden
Weiter unten werden oben genannte Gründe näher erläutert.
Der genehmigte oder abgerechnete Heil- und Kostenplan ist fehlend
Ihren Heil- und Kostenplan, welchen Sie von Ihrem Zahnarzt erhalten, reichen Sie bei Ihrer Gesetzlichen Krankenkasse (GKV) ein. Die GKV legt den Festzuschuss fest, welchen Sie für die aufgestellte Therapieplanung erhalten. Sobald dies erfolgt ist, bekommen Sie den genehmigten Heil- und Kostenplan zurück.
Alles zum genehmigten Heil- und Kostenplan können Sie in dem unten stehenden Artikel nachlesen: Wie sieht ein genehmigter Heil- und Kostenplan aus?
Der abgerechnete Heil-und Kostenplan wird unsererseits benötigt, um weitere Informationen zu Ihrer umgesetzten Therapieplanung zu erhalten. Sobald Ihre Behandlung abgeschlossen ist, wird der Heil- und Kostenplan durch Ihren Zahnarzt abgerechnet. Eine Kopie von diesem können Sie bei ihm anfordern und an uns weiterleiten.
Der Kostenvoranschlag liegt noch nicht vor
Für die Erstattungszusage benötigen wir einen detaillierten und vollständigen Kostenvoranschlag.
Den Kostenvoranschlag erhalten Sie von Ihrem Zahnarzt.
Das Auskunftsersuchen ist fehlend
Es kommt diesbezüglich zur Verzögerung, da wir noch auf das ausgefüllte Auskunftsersuchen Ihrerseits warten. Nachdem Sie uns Ihre Unterlagen für die anstehende Behandlung oder auch bereits umgesetzten Therapiemaßnahmen übermitteln haben, besteht die Möglichkeit, dass wir Ihnen ein Auskunftsersuchen zu kommen lassen. Dieses erhalten Sie per E-Mail. Das Formular reichen Sie zum Ausfüllen an Ihrem aktuellen oder vorbehandelnden Zahnarzt weiter und senden es uns anschließend wieder zu.
Fehlende oder unvollständige Rechnungsunterlagen
Für die Erstattungszusage benötigen wir von Ihnen die vollständigen Rechnungsunterlagen. Eine Quittung oder ein Überweisungsschein können wir nicht akzeptieren.
Wie eine Konforme Rechnung aussieht, können Sie in dem folgenden Artikel nachlesen.
Wie sieht eine konforme Zahnarztrechnung aus?
Ihre Vertragsbestätigung ist noch ausstehend
Sie haben Ihren Vertrag mit uns noch nicht bestätigt. Sie können das ganz einfach nachholen, indem Sie sich in Ihr Kundenkonto einloggen und dort Ihren Vertrag bestätigen.
Wie Sie sich im Kundenkonto anmelden, können Sie in dem folgenden Artikel nachlesen:
Wie melde ich mich im Kundenkonto an?
Sie haben noch offene Prämienzahlungen (Beiträge)
Sie haben bei uns noch ausstehende Prämienzahlungen (Beiträge). Bitte begleichen Sie diese Beiträge, damit wir Ihnen Ihre zugesprochene Erstattungssumme auszahlen können.
Aktuell ist kein Versicherungsschutz vorhanden
Wenn Sie Ihre Versicherung mit uns widerrufen oder gekündigt haben, besteht kein Versicherungsschutz mehr. Bei fehlenden Prämien oder durch andere Vorkommnisse kann es sein, dass wir eine außerordentliche Kündigung aussprechen. Bitte prüfen Sie regelmäßig die Nachrichten in Ihrem Kundenkonto.
Das soll Sie aber nicht davon abhalten uns nach Hilfe zu fragen. Schreiben Sie eine E-Mail an vertrag@dentolo.de und schildern Sie Ihre Situation. Gemeinsam finden wir sicherlich eine Lösung.
Wo sehen Sie den Status ihrer Erstattung
Sie können den Status Ihrer Erstattung in Ihrem Kundenkonto jederzeit einsehen. Melden Sie sich dafür einfach in Ihrem Kundenkonto an. Wie das funktioniert, können Sie in diesem Artikel nachlesen:
Wie melde ich mich im Kundenkonto an?
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