Hallo, wie können wir Ihnen behilflich sein?

Wie hoch ist meine Erstattungssumme?

Die Erstattungssumme ist der Betrag, den wir Ihnen nach der Einreichung einer Zahnarztrechnung zurückzahlt.

Wie hoch diese Summe ist, hängt von folgenden Kriterien ab:

  • Ihrem dentolo Versicherungstarif 
  • Ist der Zahnarzt/die Zahnärztin Teil des dentolo Netzwerks oder nicht? 
  • Der Leistung 
  • Ihrem Versicherungsjahr bei dentolo
  • Dem von der Zahnärztin/dem Zahnarzt gewählten Faktor 
  • Übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) einen Anteil?

 

So wird die Erstattungssumme berechnet

Wie die Erstattungssumme berechnet wird, hängt von Ihrem gewählten Tarif ab. 

Komfort- oder Premium-Tarif:

Haben Sie den Komfort- oder Premium-Tarif gewählt, kann es sein, dass wir von der Gesamtrechnung auf 75% oder 90% herunterrechnen – je nach Tarif, Wahl des Zahnarztes oder der Zahnärztin, Leistung, Faktor und Versicherungsjahr. Von dieser Summe ziehen wir den Anteil der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ab und erstatten Ihnen den verbleibenden Anteil.  

Premium Plus Tarif:

Von der gesamten Zahnarztrechnung wird zunächst die Vorleistung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) – so vorhanden – abgezogen. Der verbleibende Betrag wird  im Premium Plus-Tarif je nach Leistung, Versicherungsjahr und Faktor mit bis zu 100% der Summe erstattet.

Bitte beachten Sie bei allen Tarifen, dass Ihr jeweiliges Budget pro Versicherungsjahr, nicht pro Kalenderjahr gilt.

 

Beispielrechnung

Nehmen wir an, Sie haben den Premium-Tarif abgeschlossen und gehen zu einer bestimmten Behandlung in eine Praxis, die nicht zum dentolo Zahnarztnetzwerk gehört. Sie sind bereits seit 2019 bei dentolo versichert und hatten im laufenden Versicherungsjahr noch keine weiteren Behandlungen außer einer professionellen Zahnreinigung (PZR) für 110€. Der Großteil Ihres Budgets steht Ihnen also noch zur Verfügung. 

Die GOZ gibt die Kosten in Punkten an und legt auch die Anzahl an Punkten für eine Behandlung fest. 1 Punkt entspricht 1 €. Zur besseren Verständlichkeit halten wir die Beispielrechnung in €.

  1. Grundkosten: Laut GOZ kostet die Behandlung 1000 Punkte, also 1000€.

  2. Faktor: Ihr Zahnarzt oder Ihre Zahnärztin wählt den Faktor 2,3. Das bedeutet, dass die Behandlung durchschnittlich aufwändig war.

  3. Endpreis: Die Rechnung lautet: 1000 Punkte x 2,3 = 2300 Punkte, also 2300€. 

  4. Prozentanteil: Da Sie bei einem Zahnarzt außerhalb unseres Netzwerks waren, rechnen wir die Rechnungssumme auf 90% runter. Das sind 2070€. 

  5. Übernahme durch die gesetzliche Krankenversicherung (GKV): In unserem Beispiel übernimmt die GKV 60% der Gesamtkosten. 60% von 2300 € sind 1380 €.

  6. Restbetrag nach Übernahme durch die GKV: 2070 € - 1380 € = 690€.

  7. Übernahme durch dentolo: dentolo übernimmt 690€ der Gesamtrechnung.

  8. Selbstbeteiligung: Für Sie ergibt sich eine Selbstbeteiligung von 230€.

In unserer Beispielrechnung übernimmt dentolo also nach der Übernahme durch die GKV 690€ der Behandlungskosten. Für Sie ergibt sich demnach bei einem Endpreis von 2300€ eine Selbstbeteiligung von 230€. 

Findet die Behandlung in einer Praxis des dentolo Zahnarztnetzwerk statt, übernimmt dentolo im oben beschriebenen Fall 920€ und es ergibt sich keine Selbstbeteiligung für Sie. 

 

Der Faktor ist über 3,5

Wie bereits erwähnt, kann es bei besonders aufwändigen Behandlungen vorkommen, dass der Faktor bei über 3,5 liegt. Auch für diesen Fall stellen wir Ihnen gern ein fiktives Beispiel bereit. 

  1. Grundkosten: Laut GOZ kostet die Behandlung 1000 Punkte, also 1000 €.
  2. Faktor: Ihr Zahnarzt oder Ihre Zahnärztin wählt den Faktor 4,0, weil die Behandlung überdurchschnittlich aufwändig war und hat Sie vorab darüber informiert.
  3. Endpreis: Die Rechnung lautet: 1000 Punkte x 4,0 = 4000 Punkte, also 4000 €.
  4. Prozentanteil: Da Sie bei einem Zahnarzt außerhalb unseres Netzwerks waren, rechnen wir die Rechnungssumme auf 90 % runter. Das sind 3600 €.
  5. Übernahme durch die gesetzliche Krankenversicherung (GKV): In unserem Beispiel übernimmt die GKV 60 % der Gesamtkosten. 60 % von 4000 € sind 2400 €.
  6. Restbetrag nach Übernahme durch die GKV: 3600 € – 2400 € = 1200 €.
  7. Übernahme durch dentolo: dentolo übernimmt im Rahmen des Vertrags maximal 1000 Punkte x 3,5 = 3500 €. 90 % davon entsprechen 3150 €.
    Abzüglich der GKV-Leistung (2400 €) ergibt sich ein Betrag von 750 €, den dentolo übernimmt.
  8. Selbstbeteiligung: 4000 € – 2400 € (GKV) – 750 € (dentolo) = 850 € Selbstbeteiligung.

In unserer Beispielrechnung übernimmt dentolo also nach der Übernahme durch die GKV 750 € der Behandlungskosten. Für Sie ergibt sich demnach bei einem Endpreis von 4000 € eine Selbstbeteiligung von 850 €.

 

Im dentolo Zahnarztnetzwerk

Findet die Behandlung in einer Praxis des dentolo Zahnarztnetzwerks statt, gelten dieselben tariflichen Leistungsgrenzen. Das bedeutet: Auch hier übernimmt dentolo die Kosten bis zum maximal erstattungsfähigen Faktor von 3,5, abzüglich der gesetzlichen Krankenversicherung.

Die Behandlung kostet auch hier 1000 Punkte x Faktor 4,0 = 4000 €.
Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt 60 %, also 2400 €.

dentolo kann maximal 1000 Punkte x 3,5 = 3500 € erstatten.
Abzüglich der GKV-Leistung (2400 €) ergibt sich eine Erstattung von 1100 € durch dentolo.

Selbstbeteiligung: 4000 € – 2400 € (GKV) – 1100 € (dentolo) = 500 € Selbstbeteiligung.

In diesem Beispiel ergibt sich also auch im Netzwerk eine Selbstbeteiligung von 500 €, weil der gewählte Steigerungssatz über der tariflichen Leistungsgrenze liegt.

 

Hinweis: Alle Beispielrechnungen sind frei erfunden und dient lediglich zur Darstellung der Rechnung

 

Bei weiteren Fragen hierzu, wenden Sie sich gerne an uns.

 

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