Ja, dentolo übernimmt die Kosten bei kieferorthopädischen Maßnahmen in den Tarifen Zahnschutz Premium und Zahnschutz Premium Plus, insofern die Behandlung medizinisch notwendig ist. Rein ästhetische kieferorthopädische Maßnahmen werden nicht übernommen.
Außerdem darf die Behandlung nicht schon vor Vertragsbeginn bekannt gewesen oder angeraten worden sein. Um dies nachzuweisen, erhalten Sie von uns nach Einreichung des Kostenvoranschlages ein Auskunftsersuchen, das vom Hauszahnarzt sowie der kieferorthopädischen Praxis auszufüllen ist.
Welche kieferorthopädischen Maßnahmen werden genau erstattet?
Zu den erstattungsfähigen zahnärztlichen Aufwendungen (jeweils inklusive dazugehöriger zahntechnischer Leistungen) zählen beispielsweise:
- Mini-Metall-, Keramik- und Kunststoffbrackets
- unsichtbare Zahnspange (InvisalignAligner-Therapie)
- Lingualtechnik
- festsitzender Retainer
- konfektionierte herausnehmbare Geräte
- festsitzender Lückenhalter
- farbige/farblose Bögen/Teilbögen
- thermisch programmierbare oder plastische Bögen/Teilbögen
- Pendulum, Distal-Jet
- im Zusammenhang mit kieferorthopädischen Maßnahmen erforderliche funktionsanalytische und funktionstherapeutische Maßnahmen
- notwendige begleitende Leistungen wie z. B. Bildaufnahmen (auch digitale Volumentomographie) oder erweiterte Anästhesieleistungen
Wieviel wird für kieferorthopädische Behandlungen erstattet?
Bei einem nach Versicherungsbeginn eingetretenen Unfall, der eine kieferorthopädische Behandlung notwendig macht und gleichzeitig fehlender Leistung der GKV, übernehmen wir 100% der Behandlung innerhalb des dentolo Zahnarztnetzwerks.
Hinweis: Die maximale Erstattungshöhe beläuft sich auf 2.000€ pro Versicherungsfall innerhalb des dentolo Zahnarztnetzwerks, unabhängig davon, wie lange Ihr Vertrag bei dentolo bereits besteht. Im Tarif Premium Plus gilt die maximale Erstattungshöhe von 2.000€ auch außerhalb des dentolo Zahnarztnetzwerks.
Komfort | Premium | Premium Plus | |
bei GKV-Leistungspflicht außerhalb Zahnarztnetzwerk | - | 90% | 100% |
bei GKV-Leistungspflicht innerhalb Zahnarztnetzwerk | - | 100% | 100% |
ohne GKV-Leistungspflicht außerhalb Zahnarztnetzwerk | - | 90%, max. 1.800€ | 100%, max. 2.000€ |
ohne GKV-Leistungspflicht innerhalb Zahnarztnetzwerk | - | 100%, max. 2.000€ | 100%, max. 2.000€ |
Abrechnung der kieferorthopädischen Behandlung
Wenn sich Ihre gesetzliche Krankenkasse an der Behandlung beteiligt, ergeben sich zwei Abrechnungswege:
- Die Krankenkasse übernimmt 80% Ihrer Leistungen sofort und für 20% gehen Sie in Vorleistung. Die entsprechenden Rechnungen erkennen Sie daran, dass vor dem Rechnungsbetrag 80% und 20% ausgewiesen ist. Diese Rechnungen sammeln Sie und erhalten die Beträge nach Abschluss der Behandlung von Ihrer Krankenkasse zurück. Diese Rechnungen übernehmen wir nicht.
- Die Rechnungen der kieferorthopädischen Praxis über zusätzliche Leistungen, die Sie gebucht haben, erstatten wir innerhalb des jährlichen Budgets. Der Zeitraum, in dem die Rechnungen erfolgen, ist dabei nicht relevant.
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