Hallo, wie können wir Ihnen behilflich sein?

Werden ästhetische Behandlungen auch übernommen?

In unseren Tarifen sind keine ästhetischen Behandlungen, wie bspw. Bleachings oder Veneers, abdeckt, welche nicht als medizinisch notwendig eingestuft werden.

 

Ausnahme:

Sollte eine ästhetische Behandlung als medizinisch notwendig eingestuft werden, ist diese Maßnahme selbstverständlich abgesichert.

 

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Um zu sehen, welche Behandlungen erstattungsfähig sind, klicken Sie bitte hier.

Welche Behandlungen nicht abgesichert sind, erfahren Sie hier

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