In unseren Tarifen sind keine ästhetischen Behandlungen, wie bspw. Bleachings oder Veneers, abdeckt, welche nicht als medizinisch notwendig eingestuft werden.
Ausnahme:
Sollte eine ästhetische Behandlung als medizinisch notwendig eingestuft werden, ist diese Maßnahme selbstverständlich abgesichert.
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