Bei implantologischen Leistungen handelt es sich immer um reine Privatleistungen, die nach der GOZ und GOÄ abgerechnet werden. (Alles, was den Rahmen einer ausreichenden, zweckmäßigen und wirtschaftlichen Behandlung übersteigt, lässt sich als reine Privatleistung einordnen). Die Abrechnung erfolgt in zwei Schritten:
1. Ihr Zahnarzt muss für eine erfolgreiche Erstattung einen Kostenvoranschlag der chirurgisch-implantologischen sowie einen Heil- und Kostenplan für die Suprakonstruktion erstellen, den Sie bei Ihrer Gesetzlichen Krankenversicherung zur Genehmigung einreichen müssen.
2. Sobald dieser Heil- und Kostenplan genehmigt vorliegt, können Sie diesen bei uns mit allen Anlagen einreichen. Weitere Informationen zur Kostenübernahme bei Zahnimplantaten erhalten Sie hier in unserem Ratgeber.
Die Höhe der Erstattung hängt maßgeblich vom gewählten Tarif mit seinen jeweiligen Zusatzleistungen ab. Für die Suprakonstruktion erhalten Sie einen von der Gesetzlichen Krankenkasse jeweils determinierten Festzuschuss.
Bei dentolo sind Implantatbehandlungen (einschließlich Suprakonstruktionen) ohne Wartezeit abgesichert. Grundsätzlich ist mit einem Versicherungsschutz bei dentolo alles abgedeckt, was der Zahnarzt als medizinisch notwendig einstuft.
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Informationen darüber, wie ein Heil- und Kostenplan aussieht und welche Rolle er in der Abrechnung spielt, finden Sie hier.
Wie Sie den Heil- und Kostenplan und weitere Unterlagen bei uns einreichen, können Sie hier nachlesen.
Was mit der Regelversorgung abgedeckt wird, erfahren Sie hier.