Was muss bei der Abrechnung von Implantaten beachtet werden?
Bei dentolo sind Implantatbehandlungen (einschließlich Suprakonstruktionen) ohne Wartezeit abgesichert. Grundsätzlich ist mit einem Versicherungsschutz bei dentolo alles abgedeckt, was der Zahnarzt als medizinisch notwendig einstuft.
Implantatbehandlungen gelten heutzutage nicht mehr nur als reine Luxusversorgung und tragen daher berechtigt den Status einer medizinischen Notwendigkeit. Bei Suprakonstruktionen handelt es sich ebenfalls um eine implantologische Maßnahme. Darunter wird in der Zahnmedizin der sichtbare Zahnersatz verstanden – hierbei kann die künstliche Zahnwurzel nach erfolgreicher Einheilung mit individuellem Ersatz für den verlorenen Zahn versorgt werden. Dieser Zahnersatz kann dabei sowohl herausnehmbar als auch festsitzend sein. Mehr Informationen dazu finden Sie hier in unserem Ratgeber.
Bei implantologischen Leistungen handelt es sich immer um reine Privatleistungen, die nach der GOZ und GOÄ abgerechnet werden. (Alles, was den Rahmen einer ausreichenden, zweckmäßigen und wirtschaftlichen Behandlung übersteigt, lässt sich als reine Privatleistung einordnen.) Daraufhin erhalten Sie einen Kostenvoranschlag für die chirurgisch-implantologischen Leistungen und des Weiteren einen Heil- und Kostenplan für die Suprakonstruktion, den Sie bei Ihrer Gesetzlichen Krankenversicherung zur Genehmigung einreichen müssen. Sobald dieser Heil- und Kostenplan genehmigt vorliegt, können Sie diesen bei uns mit allen Anlagen einreichen. Weitere Informationen zur Kostenübernahme bei Zahnimplantaten erhalten Sie hier.
Die Höhe der Erstattung hängt maßgeblich vom gewählten Tarif mit seinen jeweiligen Zusatzleistungen ab. Für die Suprakonstruktion erhalten Sie einen von der Gesetzlichen Krankenkasse jeweils determinierten Festzuschuss. Zusätzlich können Sie bei dentolo von einem jährlich steigenden Zuschuss (Leistungsbegrenzung) bis hin zu einem unbegrenzten Behandlungsbudget profitieren.
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