Nein, generell gilt bei dentolo: keine Wartezeit!
Das heißt, dentolo leistet nicht erst nach einigen Monaten, sondern schon direkt nach Versicherungsbeginn. Sie können also – sobald Sie versichert sind – Ihre erste Erstattung beantragen, sofern die dazugehörige Behandlung auch innerhalb des Versicherungszeitraums empfohlen und begonnen wurde. Hier erfahren Sie, wie Sie eine Erstattung beantragen.
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