Hallo, wie können wir Ihnen behilflich sein?

Gibt es bei dentolo eine Wartezeit bei der Erstattung der Behandlungskosten?

Nein, generell gilt bei dentolo: keine Wartezeit!

Das heißt, dentolo leistet nicht erst nach einigen Monaten, sondern schon direkt nach Versicherungsbeginn. Sie können also – sobald Sie versichert sind – Ihre erste Erstattung beantragen, sofern die dazugehörige Behandlung auch innerhalb des Versicherungszeitraums empfohlen und begonnen wurde. Hier erfahren Sie, wie Sie eine Erstattung beantragen.

 

Weitere hilfreiche Artikel, die Sie zu diesem Thema interessieren könnten:

Sämtliche relevanten Informationen zu unseren Tarifen finden Sie hier in der Übersicht (PDF)

Sie interessieren sich für die Leistungen der einzelnen Tarife? Lesen Sie sie hier nach.

 

War dieser Beitrag hilfreich?

73 von 119 fanden dies hilfreich

Haben Sie Fragen? Anfrage einreichen