Lesen Sie hier, wann Sie einen Heil- und Kostenplan einreichen müssen, an wen dieser geschickt wird, was an ihm wichtig ist.
Wann reichen Sie den Heil- und Kostenplan (HKP) ein?
Den Heil- und Kostenplan reichen Sie am besten erst bei Ihrer Gesetzlichen Krankenkasse (GKV) ein. Diese bestätigt Ihnen verbindlich, welchen Zuschuss Sie von der Krankenkasse erhalten.
Warum ist ein genehmigter Heil- und Kostenplan wichtig für uns?
Der vom Zahnarzt datierte und unterschriebene HKP wird vor der Behandlung Ihrer Krankenkasse für die Bestimmung des Festzuschusses zugeleitet.
Wie sieht ein von der Gesetzlichen Krankenversicherung genehmigter Heil- und Kostenplan aus?
Ein Heil- und Kostenplan besteht grundsätzlich aus zwei Teilen:
- Für eine Regelversorgung
Wird eine Regelversorgung durchgeführt, erhält man als Patient nur den ersten Teil, einen rosafarbenen Heil- und Kostenplan. Im Zahnschema ist die geplante Behandlung in der Zeile "R" wie Regelversorgung eingetragen. (Die Zeile TP für Therapieplanung bleibt leer.)
- Für eine über die Regelversorgung hinausgehende Behandlung
Wird eine über die Regelversorgung hinausgehende Behandlung durchgeführt, wird dies im Zahnschema in der Zeile "TP" wie Therapieplanung eingetragen. Zusätzlich erhält man zum rosa HKP eine oder mehrere Anlagen. Insbesondere bei umfangreichen Behandlungen, die mehrere Eingriffe nötig machen (z. B. Implantationen) macht der Anhang den größeren Teil des Heil- und Kostenplans aus.
Regelversorgung und Therapieplanung
Die Regelversorgung ist eine von der Krankenkasse als Standard festgelegte Behandlung für einen bestimmten Befund. Sie deckt das medizinisch Notwendige ab, berücksichtigt aber auch Wirtschaftlichkeitsüberlegungen der Krankenkasse.
Behandlungen, die über diese Standardbehandlung hinausgehen werden im Heil- und Kostenplan unter „Therapieplanung“ eingetragen. Dies sind Behandlungen, die über das medizinisch Notwendige hinaus gehen und dabei besonderen Ansprüchen an Ästhetik und Komfort genügen.
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